Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die Grundlage für den Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie werden durch den Kunden anerkannt, sofern er von unseren Angeboten Gebrauch macht. Dies kann z.B. durch Annahme einer Offerte bzw. einer Mitteilung (schriftlich
oder mündlich) über das betreffende Objekt / Angebot geschehen.
1. Angebote
Unsere Angebote erfolgen aufgrund der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf/Vermietung bleiben vorbehalten.
2. Vertraulichkeit
Sämtliche durch uns erteilte Informationen und Unterlagen inklusive unserer Objektnachweise sind ausschließlich für unsere Kunden bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von IMMO-STRUTH. Wird hiergegen verstoßen, kann der Weitergebende im Falle eines Zustandekommens eines Vertrages (Miet- oder Kaufvertrag) zur Zahlung der Provision in der ursprünglich vereinbarten Höhe zuzüglich Mehrwertsteuer verpflichtet werden.
3. Provision
Unser Provisionsanspruch entsteht mit Abschluss des rechtswirksamen Hauptvertrages. Sobald der Hauptvertrag (Miet-/Kaufvertrag) zustande gekommen ist, ist unsere Provision verdient und fällig. Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Die Höhe der Provision sowie die jeweilige Zahlung des Auftraggebers richtet sich nach dem Standort der Immobilie und der dort ortsüblichen Provision.
Ist in unseren Angeboten ein anderer Provisionssatz genannt, so gilt dieser individuell vereinbarte Provisionssatz für die Immobilie.
4. Doppeltätigkeit
IMMO-STRUTH kann auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden.
5. Gerichtsstand
Ist unser Kunde ein Kaufmann im Sinne vom HGB, wird als Gerichtsstand Bromskirchen vereinbart. Es gilt deutsches Recht.
6. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus rechtlichen oder wirtschaftlichen Gründen unwirksam sein oder werden, so sollen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen ihre Rechtswirksamkeit behalten. Die ungültige oder unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung soll vom Vertragspartner und IMMO-STRUTH durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht widerspricht.