Wir kümmern uns um Ihre Immobilie! ++++ Für eine Marktwerteinschätzung Ihrer Immobilie können Sie uns gerne kontaktieren ++++
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Der Energieausweis

 

 

Bei weiteren Fragen und bei der Erstellung eines Energieausweises

für Ihre Immobilie helfen wir Ihnen gerne weiter!

 

 

  • muss dem Eigentümer, nach der Energie-einsparverordnung (EnEV), bei Vermietung und Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses vorliegen - bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld bis zu 15.000 EUR für den Eigentümer 

  • wird dem Mieter oder Käufer in Kopie ausgehändigt und soll über den Energiestandard eines  Wohngebäudes informieren

  • enthält allgemeine Angaben zum Gebäude und für die Beheizung verwendete Energieträger, sowie die Energiekennwerte des Gebäudes

  • soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden ermöglichen

  • gliedert sich seit Mai 2014 in verschiedene Effizienzklassen und reicht auf einer Skala von   A+ (sehr gut) bis H (schlecht)  

  • ist in der Regel 10 Jahre gültig 

  • wird nicht benötigt für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 m² und Häuser unter Denkmalschutz

  • unterscheidet sich in zwei Arten, den Bedarfs- und den Verbauchsausweis

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