muss dem Eigentümer, nach der Energie-einsparverordnung (EnEV), bei Vermietung und Verkauf einer Wohnung oder eines Hauses vorliegen - bei Nichteinhaltung droht ein Bußgeld bis zu 15.000 EUR für den Eigentümer
wird dem Mieter oder Käufer in Kopie ausgehändigt und soll über den Energiestandard eines Wohngebäudes informieren
enthält allgemeine Angaben zum Gebäude und für die Beheizung verwendete Energieträger, sowie die Energiekennwerte des Gebäudes
soll einen Vergleich der energetischen Beschaffenheit von Gebäuden ermöglichen
gliedert sich seit Mai 2014 in verschiedene Effizienzklassen und reicht auf einer Skala von A+ (sehr gut) bis H (schlecht)
ist in der Regel 10 Jahre gültig
wird nicht benötigt für kleine Gebäude mit einer Nutzfläche bis zu 50 m² und Häuser unter Denkmalschutz
unterscheidet sich in zwei Arten, den Bedarfs- und den Verbauchsausweis